Das Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz, kurz Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG) regelte von 1990 bis Ende Mai 2000 die Abnahme- sowie Vergütungspflicht für Stromversorger, wenn die elektrische Energie aus erneuerbaren Prozessen erzielt wurde.
Am 1.4.2000 wurde das Stromeinspeisungsgetz dann vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgelöst, das wesentliche Regelungen des Stromeinspeisungsgesetzes übernahm. Damit kann man das Stromeinspeisungsgesetz als Vorläufer des EEG bezeichnen.
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