Die Einspeisevergütung ist wesentlicher Grund für die zahlreichen Photovoltaikanlagen, die in Deutschland bereits in Betrieb sind. Geregelt wird die Einspeisevergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im Wesentlichen aufgrund dieser Regelung bereits von einigen anderen Ländern adaptiert wurde.
Die Einspeisevergütung garantiert eine Vergütung für Solarstrom, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Jeder Betreiber einer Photovoltaikanlage erzeugt damit Strom. Nutzt er diesen nicht selbst, sondern speist ihn in das öffentliche Stromnetz, sichert die Einspeisevergütung für 20 Jahre dafür eine feste, planbare Vergütung zu. Damit kann jeder potenzielle Investor Kosten, aber auch Einnahmen einer Solaranlage relativ sicher ermitteln.
Die Höhe der Einspeisevergütung
Zu Anfang des EEG sah die Einspeisevergütung beispielsweise aus wie folgt:
Anlagenart | Einspeisevergütung (Cent/ kWh) je Anlagenleistung | ||
bis 30 kW | ab 30 kW | ab 100 kW | |
Dachfläche | 46,75 | 44,48 | 43,99 |
Fassadenfläche | 51,75 | 49,48 | 48,99 |
Freifläche, Sonstige | 35,49 |
Stand: Mai 2009, Angaben ohne Gewähr
Entwicklung
Aktuelle Entwicklung:
Stand: März 2021, Angaben ohne Gewähr, Quelle: Bundesnetzagentur
Entwicklung Januar 2019 – Januar 2020:
Inbetriebnahme | bis 10 kWP | bis 40 kWp | bis 100 kWp |
---|---|---|---|
1.1.2020 | 9,87 Cent | 9,59 Cent | 7,54 Cent |
1.12.2019 | 9,97 Cent | 9,69 Cent | 7,62 Cent |
1.11.2019 | 10,08 Cent | 9,79 Cent | 7,70 Cent |
1.10.2019 | 10,18 Cent | 9,90 Cent | 7,78 Cent |
1.9.2019 | 10,33 Cent | 10,04 Cent | 7,89 Cent |
1.8.2019 | 10,48 Cent | 10,19 Cent | 8,01 Cent |
1.7.2019 | 10,64 Cent | 10,34 Cent | 8,13 Cent |
1.6.2019 | 10,79 Cent | 10,50 Cent | 8,25 Cent |
1.5.2019 | 10,95 Cent | 10,65 Cent | 8,38 Cent |
1.4.2019 | 11,11 Cent | 10,81 Cent | 8,50 Cent |
1.3.2019 | 11,23 Cent | 10,92 Cent | 8,99 Cent |
1.2.2019 | 11,35 Cent | 11,03 Cent | 9,47 Cent |
1.1.2019 | 11,47 Cent | 11,15 Cent | 9,96 Cent |
Stand: Januar 2020, Angaben ohne Gewähr
Kritik an der Einspeisevergütung
Die EEG-Umlage betrug im Jahr 2000 0,16 Cent. Im Jahr 2018 betrug sie 6,88 Cent.
Das ist eine Steigerung von 3.600 Prozent.
Zwischen 2000 und 2019 bezahlten Stromkunden und Steuerzahler etwa 300 Milliarden Euro EEG-Kosten.
Wieweit das nachhaltig dem Klima genutzt hat, mag jeder selbst beurteilen. Unstrittig profitiert haben Betreiber von Windkraft- und Solaranlagen sowie deren Geschäftspartnern.
Die Einspeisevergütung richtet sich der Höhe nach, nach dem Jahr der Inbetriebnahme sowie der Anlagenart und deren Größe. Jedes Jahr sinkt die zugesicherte Einspeisevergütung etwas, da der Gesetzgeber von günstigeren Anschaffungskosten bei steigenden Wirkungsgraden ausgeht und der Anreiz konstant gehalten werden soll.
Durch die Deckelung mit dem EEG 2016 dürfte bei weiterer Zunahme der installierten Leistung die Vergütung noch weiter sinken.
Eine aktuelle Übersicht mit vorsichtiger Prognose und Tabellen finden Sie bei Wikipedia.
Seit 2017 bestimmen Ausschreibungen von der Bundesnetzagentur die Höhe der Förderung für Erneuerbare Energien. Die Ausschreibungsmenge wird vom Staat vorgegeben und garantiert eine Mindesteinspeisevergütung für die ersten zwanzig Jahre.
Eigenverbrauch
Eine Folge der sinkenden Einspeisevergütungen ist, dass der Strompreis höher liegt. Damit ist es grundsätzlich wirtschaftlich sinnvoller, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen (Eigenverbrauch) und dafür Stromkosten zu sparen, die höher als die potenzielle Einspeisevergütung liegen.
Gerade für normale PV-Anlagen auf Dächern (unter 10 kWp) macht das in Verbindung mit effizienten Stromspeichern nach wie vor häufig Sinn.
EEG Update 2021: Auch für die Erzeugung von grünem Wasserstoff gilt jetzt das Eigenversorgungsprivileg.
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