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Energieeinsparungsgesetz (EnEG)

Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) heißt genauer Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden.
Ziel des Energieeinsparungsgesetzes ist es, dass in Gebäuden nur so viel Energie verbraucht wird, wie notwendig. Energieverschwendung soll damit vermieden werden.
Hierzu enthält das EnEG Ermächtigungen entsprechende Verordnungen zu erlassen. So basiert beispielsweise die Energieeinsparverordnung (EnEV) darauf.

Regelungsgehalt des Energieeinsparungsgesetzes

Im Mittelpunkt stehen dabei etwa Wärmedämmung der Außenhülle oder effiziente Heiztechnik. Die Vorschriften sollen den Energieverbrauch bis 2009 und 2012 jeweils um ca. 30 % senken. Setzt man die verpflichtenden Sanierungsmaßnahmen nicht um, drohen Bußgelder, die ebenfalls im EnEG geregelt sind.

Ziele des EnEG

Dadurch soll erreicht werden, dass sich die Gebäude an den Stand der Technik im Hinblick auf die energetischen Anforderungen zeitnah anpassen. Basis sind auch Vorgaben der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU). Darauf setzt auch das politische Konzept der so genannten Energiewende.
Langfristiges Ziel bis 2019 bzw. 2021 ist die Erreichung des Niedrigstenergiegebäudestandards bei Neubauten für Behörden bzw. sonstige Gebäude.

Daher erfährt das Gesetz zahlreiche Aktualisierungen und Anpassungen. Die vierte Änderungsnovelle trat am 13.07.2013 in Kraft.

Energieeffizienzsteigerungen (auch) durch das EnEG

Energieeffizienzsteigerungen (auch) durch das EnEG
Die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch führt zu sinkender Energieintensität. Quelle: Statistisches Bundesamt, Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen

Inhalt des EnEG

Das EnEG ist wie folgt strukturiert und aufgebaut, vgl. www.gesetze-im-internet.de (offline, daher Wikipedia):

  • § 1 Energiesparender Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden
  • § 2 Energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
  • § 2a Zu errichtende Niedrigstenergiegebäude
  • § 3 Energiesparender Betrieb von Anlagen
  • § 3a Verteilung der Betriebskosten, Abrechnungsinformationen
  • § 4 Sonderregelungen und Anforderungen an bestehende Gebäude
  • § 5 Gemeinsame Voraussetzungen für Rechtsverordnungen
  • § 5a Energieausweise
  • § 6 Maßgebender Zeitpunkt
  • § 7 Überwachung
  • § 7a Bestätigung durch Private
  • § 7b Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten sowie Auswertung von Daten
  • § 8 Bußgeldvorschriften

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