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Energiegesetze

Energiegesetze als solche gibt es nicht. Ein Energiegesetz ist daher ein Gesetz, das Bereiche der Energiepolitik regelt. Zum Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle rechnet beispielsweise das Politikfeld Energiepolitik. Die dort geschaffenen Rechtsgrundlagen kann man damit regelmäßig als Energiegesetze bezeichnen. Meist gehören sie zur Gruppe Umweltrecht.

Beispiele für Energiegesetze

  • Anreizregulierungsverordnung (ARegV): Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze.
  • Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG): Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte.
  • Energieeinsparungsgesetz (EnEG): Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden.
  • Energieeinsparverordnung (EnEV): Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden.
  • Energieverbrauchshöchstwerteverordnung (EnVHV): Verordnung über Energieverbrauchshöchstwerte von Geräten.
  • Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV): Verordnung über die Kennzeichnung von Haushaltsgeräten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen.
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung.
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich.
  • Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG): Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung.
  • Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNav): Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie.
  • KWKG2002GebV: Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes.
  • Niederspannungsanschlussverordnung (NAV): Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung.
  • Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV): Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz.
  • Europäische Gasrichtlinie (RL 2003/55/EG): Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG.
  • Europäische Stromrichtlinie (RL 1996/92/EG): Richtlinie betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt.
  • Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV): Verordnung über energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Warmwasseranlagen.
  • Steinkohlebeihilfengesetz: Gesetz über Hilfen für den deutschen Steinkohlebergbau bis zum Jahr 2005.
  • Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV): Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden.

Tenor beim Thema Energiegesetz

Wer Energie spart, wird grundsätzlich vom Gesetzgeber belohnt. Doch die Auflagen für Förderungen ändern sich immer wieder – meist steigen die Anforderungen und sinken die Fördervolumina. Dies wird meist mit einer Anpassung an eingetretene Veränderungen begründet, um den gesetzlich angestrebten Anreiz konstant oder politisch vertretbar zu (er)halten.

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