Der Energieausweis dokumentiert die energetische Situation von Gebäuden. Rechtsgrundlage im Rahmen der Energiegesetze findet der Energieausweis (früher auch Energiepass) in der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Inhalte eines Energieausweises

Der Energieverbrauchsausweis wird anhand der Bedarfsgrundlage berechnet.
Der Energieausweis ist aussagekräftig hinsichtlich Heizanlage, Energiebedarf, Wärmeverluste und Verbesserungsbedarf. Dabei soll der Ausweis durch eine einfache Farbskala (sogenannter Bandtacho) mit erläuternden Durchschnittswerten Transparenz und Einfachheit schaffen. Es wird, ähnlich wie bei Elektrogeräten, eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H vergeben. Dabei bekommen besonders energieeffiziente Gebäude die Energieeffizienzklasse A+. Der Ausweis gibt überdies Empfehlungen für Sanierungen und Modernisierungen, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu optimieren. Die Empfehlungen entsprechen keinen Verpflichtungen.
Die verwendeten Begriffe „Primärenergiebedarf“, „Endenergiebedarf“ und „Energieverbrauchskennwert“ sind an sich jedoch wenig aussagekräftig. Auch werden statt dem Brennwert nur der Heizwert berechnet oder statt der Wohnfläche zählt die Gebäudenutzfläche. Daher steht der Energieausweis in der Kritik.
Die Verbraucherzentrale gibt in diesem Artikel Tipps, um zwischen seriösen und unseriösen Anbietern unterscheiden zu können. Einen Energieausweis dürfen nur Personen mit einer besonderen Qualifikation ausstellen. Qualifizierte Energieberater können auf der bundesweiten Datenbank der DENA gesucht werden.
Energieausweis und Kosten
Diese objektive Bewertung des Gebäudes ist aufwändig und somit recht teuer.
Der Energieausweis heißt auch Bedarfsausweis und kostet mindestens 400 Euro. Üblich sind 600 bis 800 Euro für einen detaillierten Energieausweis nötig. Die großen Preisunterschiede entstehen, da der Preis für einen Energieausweis gesetzlich nicht festgelegt ist und vom Aussteller selbst bestimmt wird. Man sollte nicht auf Dumpingpreise von Billiganbieter hereinfallen, da deutlich günstigere Energieausweise möglicherweise weniger Informationen enthalten können. Bei fehlenden Informationen kann es zu hohen Bußgeldern kommen.
Wer muss einen Energieausweis vorhalten?
Seit 1.1.2009 müssen den Energieausweis auch Bestandsbauten, die nach 1965 errichtet wurden, vorhalten. Für Geschäfts- und Gewerbebauten wird ab 1.7.2009 der Energieausweis obligatorisch, aber nicht zwingend verpflichtend. Dazu gibt es einige Überleitungsvorschriften, sodass man sich im jeweiligen Einzelfall konkret informieren muss.
Eigentümer müssen diesen Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung vorweisen, wenn danach gefragt wird. Ansonsten drohen hohe Bußgelder bis 15.000 Euro. Der Energieausweis muss seit 1.5.2015 ungefragt bei einer Besichtigung vorgelegt werden. Selbstnutzer und Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien benötigen keinen Energieausweis.
Der Energieausweis ist fĂĽr 10 Jahre gĂĽltig und muss danach erneuert werden.
Verbrauchsausweis
Neben dem relativ teuren Energieausweis (Bedarfsausweis) gibt es noch den günstigeren Verbrauchsausweis, der mit etwa 50 bis 150 Euro deutlich preiswerter ist. Der Energieausweis als Verbrauchsausweis ist für durchschnittliches Einfamilienhäuser vorgesehen. Hier besteht aber nurmehr ein sehr eingeschränktes Wahlrecht. Der Energieverbrauchsausweis berechnet die Energieeffizient anhand von Verbrauchswerten. Da dieses Verfahren weniger aufwändig ist, ist es günstiger als das Verfahren des Energiebedarfsausweises.
WeiterfĂĽhrende Links
- Energieausweis Was steht drin und wer benötigt ihn?
- Energieausweis – Bundesamt fĂĽr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes
- Energieausweis – Kosten und Pflicht Energetischer Stand von Gebäude
- Energieausweis – Verbraucherzentrale Die wichtigsten Infos fĂĽr EigentĂĽmer, Mieter und Käufer
- Wikpedia Erläuterungen zum Energieausweis
- Zukunft Haus Rund um den Energieausweis
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