Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist wesentlicher Grund für die zahlreichen Photovoltaikanlagen, die in Deutschlans bereits in Betrieb sind. Gereglt wird die Einspeisevergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im wesentlichen aufgrund dieser Regelung bereits von einigen anderen Ländern adaptiert wurde.
Die Einspeisevergütung garantiert eine Vergütung für Solarstrom, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Jeder Betreiber einer Photovoltaikanlage erzeigt damit Strom. Nutzt er diesen nicht selbst, sondern speist ihn in das öffentliche Stromnetz sichert die Einspeisevergütung für 20 Jahre dafür eine feste, planbare Vergütung zu. Damit kann jeder potentielle Investor Kosten, aber auch Einnahmen einer Solaranlage relativ sicher ermitteln.
Die Einspeisevergütung richtet sich der Höhe nach nach dem Jahr der Inbetriebnahme sowie der Anlagenart. Jedes Jahr sinkt die zugesicherte Einspeisevergütung etwas, da der Gesetzgeber von günstigeren Anschaffungskosten bei steigenden Wirkungsgraden ausgeht und der Anreiz konstant gehalten werden soll.
Aktuell bleibt die Höhe der Einspeisevergütung dann für 20 Jahre konstant. Aktuelle Bestrebungen sehen aber aus oben genannten Gründen künftig auch eine sinkende Staffelung über die 20 Jahre vor.
| Anlagenart | Einspeisevergütung (Cent/ kWh) je Anlagenleistung |
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| bis 30 kW | ab 30 kW | ab 100 kW | |
| Dachfläche | 46,75 | 44,48 | 43,99 |
| Fassadenfläche | 51,75 | 49,48 | 48,99 |
| Freifläche, Sonstige | 35,49 | ||
Stand: Mai 2009, Angaben ohne Gewähr
Weiterführende Links
- Geplante Kürzung der Einspeisevergütung
Die Solarförderung ist derzeit politisch stark umstritten. Zum aktuellen Stand. - Umweltlexikon
Einspeisevergütungen je nach Nutzungsart aufgelistet und erklärt
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