Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG, Langtitel: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich) ist seit 1.1.2009 in Kraft. Es ist eine Art Bruder des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für den Wärmemarkt, geht dabei allerdings neue Wege. Formal rechnet es zum deutschen Umweltrecht.
Ziel des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
Das Wärmegesetzes soll den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich bis 2020 auf 14% erhöhen. Derzeit liegt der Anteil bei etwa 6%.
O das Ziel, den Anteil der regnerativen Energien im Bereich der Wärmeerzeugung in Deutschland bis 2020 auf 14% zu steigern, allerdings erreicht wird, steht in der Kritik. Denn der Vollzug der Regelungen durch die Landesbehörden ist nicht geregelt.
Wesentliche Regelungen des Wärmegesetzes
Ab 2009 (Baunatrag) sind Bauherren verpflichtet, bei Neubauten einen bestimmten Anteil aus erneuerbaren Energien zu decken. Dazu wird der Einsatz von Anlagen, die mit erneuerbaren Energien arbeiten, verpflichtend vorgeschrieben.
Weiterführende Links
- BMU – EEWärmeG
Infos und Gesetzesfassungen des BMU
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